Takedown Services — Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für nebty Takedown-Aufträge — die Entfernung rechtsverletzender oder betrügerischer Websites, Social-Media-Profile und Anzeigen in Ihrem Namen.

Stand: Februar 2026
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§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen der nebty GmbH (nachfolgend „nebty" oder „Auftragnehmer") im Bereich Website-Takedowns, Social-Media-Takedowns sowie Anzeigen-Takedowns (nachfolgend zusammen „Takedown Services"), die gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") erbracht werden.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn nebty ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

1. nebty erbringt im Auftrag des Auftraggebers Takedown Services. Ziel ist die Entfernung oder Unzugänglichmachung von rechtsverletzenden oder betrügerischen Inhalten, insbesondere:

  • Websites und Domains (z. B. Fake-Shops, Phishing-Seiten)
  • Social-Media-Profile und -Beiträge
  • Online-Anzeigen (z. B. auf Werbenetzwerken oder Marktplätzen)

2. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder Rahmenvertrag zwischen den Parteien.

§ 3 Vollmacht und Handlungsbefugnis

1. Der Auftraggeber erteilt nebty mit Auftragserteilung die ausdrückliche Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung gegenüber Dritten aufzutreten, um den Takedown durchzusetzen. Dritte in diesem Sinne sind insbesondere:

  • Hosting-Provider
  • Domain-Registrare und Registries
  • Content-Delivery-Network-Betreiber (CDN)
  • Social-Media-Plattformen
  • Werbenetzwerke und Anzeigenplattformen
  • Sonstige technische Dienstleister (z. B. Backend- oder E-Mail-Provider)
  • Organisationen zur Sicherheitsbewertung (z. B. Google Safe Browsing, Microsoft SmartScreen, Netcraft)

2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Erteilung dieser Vollmacht berechtigt ist und dass die gemeldeten Inhalte tatsächlich seine Rechte verletzen. nebty haftet nicht für Schäden, die aus unzutreffenden Angaben des Auftraggebers entstehen.

3. Die Vollmacht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf lässt die Vergütungspflicht für bereits erfolgreich abgeschlossene Takedowns unberührt.

§ 4 Erfolgsdefinition

1. Ein Takedown gilt als erfolgreich, wenn der betroffene Inhalt von einem handelsüblichen Webbrowser aus der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mehr erreichbar ist.

2. Als erfolgreicher Takedown zählt insbesondere auch:

  • Die Aufnahme der Domain oder URL in eine anerkannte Sicherheits-Blacklist (z. B. Google Safe Browsing, Microsoft SmartScreen), sofern der Zugang zum Inhalt dadurch für den überwiegenden Teil der Endnutzer effektiv blockiert wird
  • Die Sperrung oder Löschung eines Social-Media-Profils oder -Beitrags durch die jeweilige Plattform
  • Die Deaktivierung oder Entfernung einer Online-Anzeige durch das jeweilige Werbenetzwerk

3. Die Prüfung des Erfolgs nimmt nebty vor und dokumentiert das Ergebnis gegenüber dem Auftraggeber.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

1. Es werden ausschließlich erfolgreiche Takedowns in Rechnung gestellt. Für nicht erfolgreiche Takedown-Versuche fällt keine Vergütung an.

2. Die Höhe der Vergütung pro Takedown ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, Rahmenvertrag oder der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von nebty.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Nachbesserungsgarantie

1. nebty garantiert, dass ein erfolgreich durchgeführter Takedown nachhaltig wirkt. Sollte derselbe Inhalt unter derselben Domain innerhalb von 4 Wochen nach dem dokumentierten Takedown-Erfolg erneut erreichbar sein, wird nebty ohne zusätzliche Vergütung erneut tätig, um den Takedown erneut durchzusetzen.

2. Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf dieselbe Domain bzw. denselben Inhalt unter identischer URL oder identischem Profil. Neue Domains, neue Profile oder wesentlich veränderte Inhalte begründen keinen Garantieanspruch, sondern stellen einen neuen Auftrag dar.

3. Der Auftraggeber hat nebty unverzüglich nach Kenntnisnahme über das Wiederauftauchen des Inhalts zu informieren.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt nebty alle zur Durchführung des Takedowns erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:

  • Nachweise über die betroffenen Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte
  • Links zu den beanstandeten Inhalten
  • Ggf. vorhandene Korrespondenz mit Plattformen oder Providern

2. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten von nebty.

§ 8 Haftung

1. nebty haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nebty nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. nebty übernimmt keine Garantie für den Erfolg einzelner Takedown-Maßnahmen, da das Ergebnis maßgeblich von der Kooperation Dritter (Provider, Plattformen etc.) abhängt. Der Auftraggeber schuldet gemäß § 5 ausschließlich die Vergütung für nachweislich erfolgreiche Takedowns.

§ 9 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertragszwecks zu verwenden.

2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag oder Rahmenvertrag.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

nebty GmbH
Kontakt: info@nebty-id.com

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